Grundsätzliches
Beim Erstgespräch klären wir Unklarheiten, ebenso die private finanzielle Situation und versuchen gemeinsam, einen individuellen Kostenplan zu erstellen.
Bekomme ich einen Zuschuss meiner Krankenkasse?
Damit Sie einen Zuschuss erhalten, muss eine krankheitswertige Störung (nach Diagnose nach ICD-10) vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Depressionen, Burnout, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychiatrische Erkrankungen (wie Borderline, Essstörungen, Schizophrenie, Psychosen, etc.).
Der Therapie muss eine ärztliche Untersuchung vorangegangen sein, um abzuklären, ob es sich nicht um eine organische Erkrankung handelt. Diese kann von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt vorgenommen werden. Falls dem noch nicht der Fall war, können wir dies auch in einem Erstgespräch besprechen.
Für Psychotherapie kann eine Überweisung gegeben werden, sie ist aber nicht zwingend nötig – Sie können sich also auch ohne Überweisung für eine Therapie anmelden.
Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu erhalten?
Für die ersten Therapiesitzungen reicht diese erste ärztliche Bestätigung. Sie müssen Ihre Rechnungen für Psychotherapie zuerst beim Therapeuten bezahlen und sie anschließend bei der Kasse mit der Honorarnote des Therapeuten einreichen. Eine Vorfinanzierung ist also nötig.
Vor der 11. Stunde muss bei der Kasse ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden. Auf diesem Antrag beantwortet der Therapeut einige Fragen, ebenso wie lange die Therapie noch in etwa dauern wird. Dieser Antrag sollte bereits vor der 4. Stunde ausgefüllt und gestellt werden, damit keine „Lücke“ entsteht.
Nach Prüfung des Antrags durch die Kasse können max. 50 Stunden weiter bewilligt werden. Falls die Therapie darüberhinaus noch bestehen soll, muss vor Ablauf der 50 Stunden ein erneuter Antrag gestellt werden.
Welche Kasse zahlt welchen Zuschuss?
Grundsätzlich ist dies sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich am besten selbst bei Ihrer Krankenkassa vorab nochmals, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Für Einzeltherapie:
OÖGKK, SVA, VAEB: € 12,72 für 30 Minuten, € 21,80 für 50 Minuten
SV Bauern: 80 Prozent von € 21,80
BVA: € 40
LKUF, KFL und Magistratskassen: € 47,70 bzw. € 60 (KFL, KFG)
Paartherapie:
Kein Zuschuss
Gruppentherapie
Wird bezuschusst!