Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendiger Weise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese  Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären. Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.“

Vom Generaldirektor der ÖGK  (Österreichische Gesundheitskasse), Herrn Mag. Bernhard Wurzer, wurde bestätigt, dass obige Regelung für die ÖGK zur Geltung kommt.

Auch von der BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) liegt dem ÖBVP bereits eine Zustimmung des Generaldirektors Dr. Gerhard Vogel zu dieser Regelung vor.

Der ÖBVP hofft, dass die verbleibende SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) hinsichtlich dieser Regelungen bald nachziehen wird.